Das Jugend- und Aktiventraining wird wieder fortgesetzt:
Aktive:
Für den Zutritt zu geschlossenen Räumen (zum Beispiel Umkleidekabinen) und die Sportausübung in der Halle gilt 3G.
Jugend:
Schüler bis 17 Jahre sind im Hinblick auf die Sportausübung in geschlossenen Räumen und die Nutzung von Kabinen außerhalb der Ferien von der 3G-Regelung ausgenommen und müssen lediglich einen Schülerausweis vorlegen. In den Schulferien muss ein Schnelltest vorgelegt werden.